Nach Abschluss jedes Geschäftsjahres ist eine Gewinnermittlung bzw. ein Jahresabschluss aufzustellen. Dieser dient dem Finanzamt zur Festsetzung der Steuern aber auch z.B. den Banken zur Beurteilung der Kreditfähigkeit. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Aufstellung des Jahresabschlusses bzw. der Gewinnermittlung
- Erledigung der Offenlegungspflichten
- Bilanzanalyse zur Beurteilung von Optimierungspotenzial
- Erstellung der privaten und betrieblichen Steuererklärungen
- Prüfungen (z.B. nach der Makler- und Bauträgerverordnung)
- Authentifizierte Übermittlungen der erstellten Steuererklärungen bzw. Übermittlung der E-Bilanz